Biokraftstoffbericht 2023
Im Bericht "Erneuerbare Kraftstoffe und Energieträger im Verkehrssektor in Österreich 2023" finden Sie umfassende Informationen zum österreichischen Biokraftstoffmarkt.…
WEITERLESENRechtliche Bestimmungen
Rechtliche Bestimmungen betreffend Biokraftstoffe sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene. …
WEITERLESENWir über uns
Die Arbeitsgruppe Biodiesel wurde Ende 2015 im Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs eingerichtet und löste damit die Arbeitsgemeinschaft Flüssige Biokraftstoffe (ARGE Biokraft) ab.
Unsere Mitgliedsunternehmen sind industrielle Biodiesel-Produzenten. Insgesamt besteht in Österreich eine Biodiesel-Produktionskapazität von knapp 485.000 Tonnen.
Die Arbeitsgruppe Biodiesel koordiniert und vertritt die gemeinsamen Interessen der österreichischen Biodieselproduzenten gegenüber der öffentlichen Hand, nationalen und internationalen Organisationen sowie der Öffentlichkeit. Darüber hinaus soll der Kontakt zu Vereinigungen und Institutionen gepflegt werden, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen. Dies soll dazu dienen, einerseits den Absatz der Produkte der Mitgliedsunternehmen zu fördern, andererseits, das Bewusstsein und Verständnis um den ökologischen wie ökonomischen Nutzen von Biokraftstoffen zu stärken.
Biokraftstoffe - Rechtliche Rahmenbedingungen
EU Biokraftstoff-Richtlinie 2003/30/EG und nationale Umsetzung in Österreich
Die Richtlinie 2003/30/EG zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor (Biokraftstoff-Richtlinie) sollte sicherstellen, dass in den einzelnen Mitgliedstaaten ein Mindestanteil an „Biokraftstoffen“ und „anderen erneuerbaren Kraftstoffen“ auf ihren Märkten in Verkehr gebracht wird. Die nationalen Richtwerte sollen sich dabei an den indikativen Zielen der Richtlinie orientieren – bis zum 31. Dezember 2005 2 % und bis Ende 2010 5,75 % aller Otto- und Dieselkraftstoffe für den Verkehrssektor, gemessen am Energieinhalt, zu substituieren. Mit Inkrafttreten der Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energieträger (2009/28/EG) trat die Biokraftstoffrichtlinie außer Kraft.
In Österreich wurde im November 2004 die Biokraftstoff-Richtlinie im Rahmen der Novelle der Kraftstoffverordnung in nationales Recht umgesetzt. Darin wurden jene Stellen, die fossile Treibstoffe in Verkehr bringen dazu verpflichtet, ab 1. Oktober 2005 2,5 % (energetisch) der gesamten in Verkehr gebrachten fossilen Otto- und Dieselkraftstoffe durch Biokraftstoffe zu ersetzen (Zielerreichung durch Beimischung von knapp 5 Volumsprozent Biodiesel zu Dieselkraftstoffen). Ab 1. Oktober 2007 erhöhte sich der Prozentsatz auf 4,3 % (zusätzliche Beimischung von Bioethanol zu Ottokraftstoffen), schon ab 1. Oktober 2008 war das Richtlinienziel von 5,75 % zu erreichen.
Mit 1. Oktober 2008 wurde somit in Österreich die Substitutionsverpflichtung laut Kraftstoffverordnung auf 5,75 % erhöht. Das bedeutet, dass der Anteil der Biokraftstoffe gemessen an der Gesamtsumme der in Verkehr gebrachten Treibstoffe 5,75 % energetisch erreichen muss, sei es zum Beispiel durch Biodiesel (als Beimischung oder Reinkraftstoff), Bioethanol (als Beimischung oder E85), Biogas oder auch durch reines Pflanzenöl (z.B. in der Landwirtschaft).
Im Rahmen der erneuten Novelle der Kraftstoffverordnung im Jahr 2009 wurden zusätzlich zum gesamtösterreichischen Substitutionsziel von 5,75 % auch unternehmensspezifische Teilziele von 3,4 % für Ottokraftstoffe und von 6,3 % für Dieselkraftstoff (jeweils energetisch) eingeführt. Durch eine Differenzierung bei Otto- und Dieselkraftstoff wird es den Substitutionsverpflichteten ermöglicht, in Abhängigkeit der in Verkehr gebrachten Kraftstoffarten die jeweiligen Substitutionsziele zu erfüllen. Um die höhere Substitutionsquote von 6,3 % für Dieselkraftstoff erreichen zu können, hat die Mineralölindustrie mit Februar 2009 die Biodieselbeimischung von knapp 5 auf 7 Volumsprozent erhöht. Die dazu notwendige ÖNORM C 1590 ist bereits mit Oktober 2008 in Kraft getreten. Das 3,4 %-Teilziel für Ottokraftstoffe kann einerseits durch die Beimischung von derzeit knapp 5 Volumsprozent Bioethanol oder die normgerechte Beimischung von Bio-ETBE (Ethyl-Tertiär-Butylether zur Verbesserung der Klopffestigkeit) erreicht werden. Andererseits ist in diesem Zusammenhang auch das Inverkehrbringen von Superethanol E85 mit bis zu 85 % Bioethanolanteil möglich.
Richtlinie Erneuerbare Energien & Kraftstoffqualität
Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben im Dezember 2008 sowohl die Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien als auch die Richtlinie zur Qualität von Kraftstoffen beschlossen. Mit diesen beiden Rechtsakten, die Anfang Juni 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, werden zukünftig maßgebliche und EU-weite Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe festgelegt.
So sieht die Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung erneuerbarer Energien unter anderem vor, dass in allen EU Mitgliedstaaten der Anteil an Energie aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor 2020 mindestens 10 % beträgt. Dieser Anteil schließt sowohl Biokraftstoffe der ersten und zweiten Generation als auch Wasserstoff und Strom, der aus erneuerbaren Quellen gewonnen wird, ein. Biokraftstoffe die aus Abfällen, Reststoffen, zellulosehaltigem Non-Food Material und lignozellulosehaltigem Material hergestellt werden und daher nicht mit der Nahrungs- und Futtermittelproduktion konkurrieren, werden gegenüber sonstigen Biokraftstoffen doppelt gezählt. Für Strom aus erneuerbaren Quellen, der von Elektroautos verwendet wird, wird das 2,5-Fache der Einspeisung angerechnet. Die Richtlinie legt außerdem verschiedene Nachhaltigkeitskriterien verbindlich fest, um so eine umweltfreundliche Produktion von Biokraftstoffen in der EU und in Drittländern zu gewährleisten. Beispielsweise müssen Biokraftstoffe gegenüber fossilen Kraftstoffen mindestens 35 % an Treibhausgasen einsparen, um für das 10 %-Ziel angerechnet werden zu können bzw. um hinsichtlich der Möglichkeit finanzieller Förderung berücksichtigt zu werden. Ab 2017 erhöht sich dieser Prozentsatz für Biokraftstoffe, die in bestehenden Anlagen produziert werden, auf mindestens 50 %. Für Neuanlagen, deren Produktion am oder nach dem 1. Jänner 2017 aufgenommen wird, muss die Minderung der Treibhausgasemissionen ab 2018 dann mindestens 60 % betragen. Des Weiteren dürfen Biokraftstoffe nicht aus Rohstoffen hergestellt werden, die auf Flächen mit hohem Wert hinsichtlich der biologischen Vielfalt (z.B. Regenwälder, Naturschutzgebiete) oder mit hohem Kohlenstoffbestand (z.B. Feuchtgebiete) erzeugt werden. Ausgeschlossen sind auch Gebiete, die im Januar 2008 Torfmoor waren. Die Europäische Kommission wird darüber hinaus beobachten, ob Kriterien, die eine soziale Nachhaltigkeit gewährleisten sollen, wie zum Beispiel die Beachtung von Landnutzungsrechten lokaler Gemeinschaften oder das Verbot von Kinderarbeit, bei der Produktion eingehalten werden und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen vorschlagen.
Die Richtlinie 2009/30/EG zur Qualität von Kraftstoffen zielt unter anderem darauf ab, die während Herstellung, Transport und Nutzung von Kraftstoffen verursachten Treibhausgasemissionen bis 2020 um bis zu 10 % zu senken. Anbieter von Kraftstoffen müssen die Treibhausgasemissionen bis 2020 verbindlich um 6 % senken. Die Reduzierungen könnten zum Beispiel durch die Verwendung von mehr Biokraftstoffen oder durch die Verringerung des Abbrennens von Restgasen bei der Ölförderung und -verarbeitung erreicht werden. Eine zusätzliche unverbindliche Reduzierung um 2 % kann durch einen stärkeren Einsatz von Elektrofahrzeugen oder durch neue Technologien zur Einsparung von Treibhausgasen - wie der geologischen Speicherung von Kohlendioxid - erzielt werden. Außerdem ist eine weitere unverbindliche Reduzierung von 2 % über Gutschriften anzustreben, die für Projekte zur Reduzierung von Emissionen in Entwicklungsländern im Rahmen des "Clean Development Mechanism" der Vereinten Nationen erworben werden können.
Die beiden genannten EU-Richtlinien wurden in Österreich im Rahmen einer Überarbeitung der Kraftstoffverordnung umgesetzt. Die Kraftstoffverordnung 2012 wurde am 3. Dezember 2012 im BGBl. II Nr. 398/2012 veröffentlicht.
Als nächster Schritt erfolgte in Österreich die nationale Umsetzung der beiden EU Richtlinien (EU) 2015/1513 und (EU) 652/2015, insbesondere betreffend die erweiterten Berichtspflichten, das Unterziel für so genannte fortschrittliche Biokraftstoffe sowie dem Themenbereich der Uptstream Emissions Reductions (UERs). Die entsprechende Novelle der Kraftstoffverordnung 2012 wurde am 30. April 2018 im BGBl. II Nr. 86/2018 veröffentlicht.
Im Dezember 2018 wurde die Neufassung der Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energie auf EU Ebene verabschiedet (EU) 2018/2001. Diese Richtlinie setzt Zielwerte für den Zeithorizont 2021 bis 2030. Die nationale Umsetzung dieser EU-Richtlinie erfolgte im Rahmen einer erneuten Novelle der Kraftstoffverordnung 2012, welche am 13. Dezember 2022 im BGBL. II Nr. 452/2022 veröffentlicht wurde. Um eine möglichst einfach nachvollziehbare Zieldefinition zu erreichen wird nur mehr das Ziel zur Minderung der Treibhausgasemissionen kontinuierlich bis 2030 angehoben (THG-Minderungsziel 2030: 13%) und das analoge Gesamtziel zum Einsatz von erneuerbarer Energie im Straßenverkehr gestrichen. Ein weiteres wichtiges Element ist die Forcierung der Anrechenbarkeit des erneuerbaren Anteils von elektrischem Strom durch eine vierfache Anrechnung. Eine vierfache Anrechnung wird auch für flüssige oder gasförmige erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs wie zum Beispiel Wasserstoff eingeführt. Gleichzeitig wird die Anrechenbarkeit von Upstream-Emissions-Reduktionen mit dem Berichtsjahr 2023 eingeschränkt und endet mit dem Berichtsjahr 2024. Darüber hinaus werden die bei Nichterreichen der Ziele zu bezahlenden Ausgleichsbeträge auf das Niveau der Nachbarstaaten angehoben.
Am 31.10.2023 wurde die Änderung der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie (Renewable Energy Directive III oder RED III) im Amtsblatt veröffentlicht, mit der die Europäische Union zusätzliche Vorgaben statuiert, um den Ausbau der erneuerbaren Energien in der EU weiter voranzutreiben. Die Mitgliedstaaten müssen die meisten Vorgaben der Richtlinie bis 21.5.2025 national in den Bereichen Verkehr, Industrie, Gebäude sowie Wärme- und Kälteversorgung umsetzen.
Die RED III sieht auch Regelungen zur Erhöhung der erneuerbaren Energie und Verringerung der Treibhausgasintensität im Sektor Verkehr vor. Laut Artikel 25 müssen Mitgliedstaaten die Inverkehrbringer von Treibstoffen dazu verpflichten, den Anteil erneuerbarer Treibstoffe deutlich zu steigern. Insgesamt soll jeder Mitgliedsstaat damit bis 2030 eine durchschnittliche Reduktion der Treibhausgasintensität im Verkehr um mind. 14,5% oder einen Erneuerbaren-Anteil von mind. 29% erreichen. Während bisher vor allem biogene Kraftstoffe eingesetzt wurden, sollen künftig Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs (RFNBOs), darunter auch Wasserstoff, maßgeblich zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen. Der Anteil von RFNBOs am Treibstoffverbrauch soll bis zum Jahr 2030 auf 1% steigen. Zählt man RFNBOs, fortschrittliche Biokraftstoffe und Biogas zusammen, so soll deren Anteil am gesamten Treibstoff auf 1% im Jahr 2025 und 5,5% im Jahr 2030 steigen.
Biodiesel
Biodiesel ist ein nach seiner Verwendung dem konventionellen Dieselkraftstoff entsprechender biogener Kraftstoff, welcher im Gegensatz zu fossilem Dieselkraftstoff nicht aus Rohöl, sondern aus frischen und gebrauchten pflanzlichen Ölen sowie tierischen Fetten hergestellt werden kann und somit einen erneuerbaren Energieträger darstellt. Chemisch handelt es sich bei Biodiesel um Fettsäuremethylester (FAME) welcher in der Norm der europäischen Union EN 14214 definiert ist und sich in die Marktsegmente der Beimengung zu herkömmlichen Dieselkraftstoff (B7-Markt) sowie in die Reinverwendung (B100-Markt) teilt. Biodiesel wird bereits seit Mitte der 1990iger Jahre industriell in Österreich hergestellt und kann in Bezug auf die Verwendung in Österreich auf einige Best-Practice-Beispiele verweisen.
Biodieselproduktion in Österreich
Insgesamt haben die österreichischen Biodieselproduzenten laut Biokraftstoffbericht des BMK im Jahr 2022 317.900 Tonnen Biodiesel hergestellt. Diese Menge hat in etwa 77 % des inländischen Verbrauchs an nachhaltigem Biodiesel abgedeckt. Den größten Anteil der eingesetzten Ausgangsstoffe hat Altspeiseöl mit 49,8 % der Gesamtmenge. Zusammen mit tierischen Fetten, diversen Fettsäuren sowie anderen Rohstoffen der Kategorie "fortschrittlich" beläuft sich der Anteil an aus Abfällen und Nebenprodukten erzeugtem Biodiesel auf gut zwei Drittel (66,8 %) und ist damit in etwa auf dem Vorjahresniveau. Bei den Frischölen liegt Raps mit insgesamt 28,9 % Anteil an erster Stelle. Sojaöl spielt mit etwa 1,7 % nur mehr eine untergeordnete Rolle im Rohstoffmix - im Jahr 2021 waren es noch 4,1 %. Entsprechend den in elNa gemeldeten Daten wurde in Österreich 2022, wie auch in den vergangenen Jahren, kein Palmöl für die Produktion von Biodiesel verwendet. Palmöl könnte allerdings über das Abfallregime in die Biodieselproduktion gelangen, wenn z.B. Großküchen dieses einsetzen.
Der Großteil der in österreichischen Anlagen verarbeiteten Ausgangsstoffe stammt aus Österreich (17,5 %), gefolgt von der Ungarn (16,6 %) und der Slowakei (15,4 %). Tschechien, Italien und Polen liegen mit 10,9 %, 9,9 % bzw. 7,3 % der Anbau- bzw. Anfall-Länder von Rohstoffen dahinter - bei den Rohstoffen aus dem Abfallregime, wie beispielsweise Altspeiseöl, tierische Fette oder Fettsäure, wird anstelle des Anbaulandes der Standort des Ersterfassers (Sammler) und damit der Anfallort angegeben.
Produktionsverfahren
Die Erzeugung erfolgt durch Auspressen oder Extrahieren des in der Ölsaat (z. B. Raps, Sonnenblume) enthaltenen Öles. Der Presskuchen bzw. der Extraktionsschrot kann wiederum als Futtermittel eingesetzt werden. Das gereinigte Pflanzenöl wird anschließend durch Zugabe von ca. 10 % Methanol und einem Katalysator zu Biodiesel verestert. Bei der Produktion von Biodiesel entstehen keine Abfälle, da der eingesetzte Katalysator als Düngemittel sowie das anfallende Glycerin als wichtige Substanz in der Pharmaindustrie eingesetzt werden kann.
Umweltbilanz
Biokraftstoffe stellen einen sinnvollen Bestandteil zur Reduktion vor allem der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor und damit einen sinnvollen Beitrag zum Klimaschutz dar. Vor allem Biodiesel erweist sich dabei abhängig von den Rohstoffen aus welchen er hergestellt wird (pflanzliche Frischöle oder Abfallstoffe wie zum Beispiel Altspeiseöl bzw. Tierfette) sowie unter Berücksichtigung der Verwertung der Koppelprodukte als ökologisch äußerst vorteilhaft. Bis dato erweist sich die Beimengung von Biokraftstoffen zu herkömmlichen fossilen Kraftstoffen als wichtige und zielführende Maßnahme in Bezug auf die ambitionierten nationalen aber auch internationalen Ziele im Bereich des Klimaschutzes.
Rohstoffe
Biodiesel kann aus einer breiten Palette von frischen aber auch bereits gebrauchten pflanzlichen wie tierischen Ölen und Fetten hergestellt werden. Hierbei sei angemerkt, dass diese Substanzen keinen Hauptbestandteil der menschlichen Ernährung darstellen.
Reizthema PALMÖL
Palmöle werden aufgrund ökologischer aber auch ökonomischer Überlegungen in Österreich bewusst nicht als Rohstoffe eingesetzt. Natürliche Eigenschaften des Palmöls als Rohstoffe für die Biodiesel-Produktion bringen den Umstand mit sich, dass Palmöle aufgrund der vor allem im Winter vorherrschenden klimatischen Bedingungen in Österreich (Minustemperaturen) nicht einsetzbar sind. Aus diesem Grund scheidet Palmöl als Rohstoff für die Biodiesel-Produktion in Österreich aus.
Statistik
Hier finden Sie die österreichischen Biodieselproduktionsdaten.
Die Daten für den Zeitraum 2007-2012 beruhen auf einer Erhebung bei den Biodieselproduzenten der ARGE Biokraft (Anmerkung: Die ARGE Biokraft wurde im November 2015 aufgelöst). Ab dem Jahr 2013 werden die Produktionsdaten gemäß Österreichischem Biokraftstoffregister elNa herangezogen (siehe auch Biokraftstoffberichte Österreich).
Biokraftstoffbericht 2023
Der österreichische Biokraftstoffbericht „Erneuerbare Kraftstoffe und Energieträger im Verkehrssektor in Österreich 2023“ für das Berichtsjahr 2022 kann nun auf der Homepage des BMK unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bmk.gv.at/themen/energie/publikationen/biokraftstoffbericht.html.
Zusammenfassung
Auch wenn sich in den letzten Jahren das Spektrum an erneuerbarer Kraftstoffen und Energieträgern im Verkehrssektor erhöht hat, insbesondere aufgrund des zunehmenden Einsatzes von Strom als Energiequelle, so blieben Biokraftstoffe auch 2022 das wichtigste Element für die Substitution fossiler Energieträger und die damit verbundene Treibhausgasreduktion.
Das Inverkehrbringen von Biokraftstoffen erfolgt in Österreich seit Oktober 2005 in erster Linie durch die Beimischung von Biodiesel zu Diesel und seit Oktober 2007 zusätzlich durch eine Beimischung von Bioethanol zu Benzinkraftstoff. Bis zum Beginn des Jahres 2009 wurden flächendeckend rund 4,7 Volumenprozent (Vol.-%) Biodiesel und Bioethanol beigemischt. Mit Jänner 2009 wurde die Möglichkeit der Beimischung von Biodiesel auf maximal 7 Vol.-% erhöht.
Im Jahr 2022 wurden für die Substitutionszielberechnung gemäß Kraftstoffverordnung insgesamt 5.816.134 Tonnen fossiler Dieselkraftstoff verkauft. Mittels Beimischung wurden gemäß den Daten des nationalen Biokraftstoffregisters elNa (elektronischer Nachhaltigkeitsnachweis) insgesamt 391.265 Tonnen Biodiesel sowie 7.093 Tonnen an hydrierten Pflanzenölen (HVO, Hydrotreated Vegetable Oils) abgesetzt. Weiters wurden 28.349 Tonnen Biodiesel und 132 Tonnen HVO in purer Form bzw. als Kraftstoff mit höherem biogenen Beimischungsanteil im Dieselkraftstoff auf den Markt gebracht. Insgesamt lagen im Berichtsjahr Nachhaltigkeitsnachweise für 413.041 Tonnen Biodiesel und 7.225 Tonnen HVO vor.
Weiters wurden 1.414.600 Tonnen fossile Benzinkraftstoffe abgesetzt. Diesen wurden insgesamt 78.995 Tonnen nachhaltiges Bioethanol beigemengt, 6.135 Tonnen davon als biogener Anteil von Ethyl-Tertiär-Buthylether (ETBE).
Wie bereits in den vorangegangenen Jahren wurde Pflanzenöl auch 2022 im Umfang von 209 Tonnen im landwirtschaftlichen Bereich eingesetzt. Zudem wurden im Berichtsjahr insgesamt 527 Tonnen Biomethan (Biogas) an den Verkehrssektor abgegeben, davon sämtliche Mengen inklusive Nachhaltigkeitsnachweis.
2022 war bereits das dritte Jahr, in dem Strommengen im Verkehrssektor zur Anrechnung gebracht wurden. Von der insgesamt bestätigten Menge von etwa 334 TJ waren 78,2 % bzw. 261 TJ erneuerbar und konnten damit zur energetischen Zielerreichung herangezogen werden.
Biokraftstoffberichte Österreich
Hier finden Sie die Österreichischen Biokraftstoffberichte, die vom Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus erstellt werden.
Rechtliche Bestimmungen
- Hier finden Sie rechtliche Bestimmungen betreffend Biokraftstoffe sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene zum Download:
Österreich:
- Novelle der Kraftstoffverordnung 2012 (2022)
- Novelle der Kraftstoffverordnung 2012 (2020)
- Novelle der Kraftstoffverordnung 2012 (2018)
- Novelle der Kraftstoffverordnung 2012 (2014)
- Kraftstoffverordnung 2012
- Änderung der Nachhaltige landwirtschaftliche Ausgangsstoffe-Verordnung (2023)
- VO Landwirtschaftliche Ausgangsstoffe für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe (2018)
- VO Landwirtschaftliche Ausgangsstoffe für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe (2010)
- Verordnung betreffend die Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen (2023)
- Verordnung betreffend die Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen (2018)
- Verordnung über die Verwendung von flüssigen Biobrennstoffen zur Minderung der Treibhausgasemissionen
- Nachhaltigkeitsverordnung zum Mineralölsteuergesetz
- Auszug Budgetbegleitgesetz 2011 (Artikel 83: Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1995)
- Auszug Abgabenänderungsgesetz 2009 (Artikel 5: Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1995)
- Budgetbegleitgesetz 2007 (Artikel 9: Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1995)
- Änderung der Bioethanolgemischverordnung (2016)
- Änderung der Bioethanolgemischverordnung (2007)
- Bioethanolgemischverordnung 2005
- Biokraftstoffbevorratungsverordnung 2007
- Erdölbevorratungsgesetz 2012
- Erdölstatistik-VO 2011
- Ökologisierungsgesetz 2007
EU:
- EU Richtlinie 2023/2413 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED III)
- EU Richtlinie 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II)
- EU Richtlinie 2015/1513 zur Änderung der FQD und RED (ILUC)
- EU Richtlinie 2009/28/EG: Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED)
- EU Richtlinie 2009/30/EG: Kraftstoffqualität
- EU Richtlinie 2003/30/EG: Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor
- EU Richtlinie 2003/17/EG: Qualität von Otto und Dieselkraftstoffen
- EU Richtlinie 2003/96/EG: Energiesteuer Richtlinie
Die heimische Biodieselproduktion ist eine zentrale Säule zur Erreichung der Klimaziele von Paris, der Abfallwirtschaft und der Versorgungssicherheit Österreichs. Wir stehen für Dekarbonisierung des Verkehrs- und Transportsektors. Wir stehen für heimische, nachhaltige und Palmöl-freie Energieproduktion und wir stehen für regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze.
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